RATGEBER · AUTOANKAUF
Auto an Händler verkaufen: Was ist zu beachten?
Von der ersten Preisvorstellung über Besichtigung und Probefahrt bis zu Kaufvertrag und Bezahlung: Hier erfahren Sie, worauf es beim Verkauf an Automobile Sourlas ankommt.
So läuft der Verkauf an einen Händler ab
- Preis einschätzen: Vergleichen Sie ähnliche Fahrzeuge und berücksichtigen Sie Laufleistung, Ausstattung, Wartung und bekannte Mängel.
- Fahrzeug anbieten: Nennen Sie Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand und bekannte Schäden. Fotos helfen uns bei der ersten Einschätzung.
- Termin und Probefahrt: Wir besprechen den Standort und prüfen das Auto bei einem vereinbarten Termin. Eine Probefahrt stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
- Preis vereinbaren: Nach der Besichtigung besprechen wir den endgültigen Ankaufspreis persönlich mit Ihnen.
- Kauf schriftlich festhalten: Fahrzeugdaten, Preis, bekannte Mängel, Übergabe und die Frage der Abmeldung gehören in den Kaufvertrag.
- Übergabe und Bezahlung: Nach Absprache holen wir das Fahrzeug mit unserem eigenen Abschleppwagen ab. Die Bezahlung erfolgt bei Übergabe in bar oder per Blitzüberweisung.
Privatverkauf oder Verkauf an einen Händler?
Beide Wege können sinnvoll sein. Entscheidend ist, ob Ihnen ein möglicherweise höherer Preis oder eine einfache, direkte Abwicklung wichtiger ist.
| Privatverkauf | Verkauf an Händler |
|---|---|
| Ein höherer Preis kann möglich sein. | Die Abwicklung kann schneller erfolgen. |
| Sie erstellen Inserate, beantworten Anfragen und verhandeln selbst. | Sie sprechen direkt mit dem ankaufenden Betrieb. |
| Besichtigungen und Probefahrten organisieren Sie selbst. | Besichtigung, Vertrag und Übergabe werden gemeinsam vereinbart. |
| Den Ablauf der Zahlung und Abmeldung klären Sie mit dem privaten Käufer. | Bezahlung und Zuständigkeit für die Abmeldung werden im Kaufvertrag festgehalten. |
Wie entsteht der Ankaufspreis?
Wir betrachten Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Wartung, Marktlage und den tatsächlichen Zustand. Auch Reparaturbedarf und Unfallschäden wirken sich auf den Preis aus. Eine Einschätzung anhand von Fotos und Angaben ist ein erster Anhaltspunkt; der endgültige Preis folgt nach der Prüfung des Fahrzeugs.
Vor dem Verkauf reparieren?
Eine größere Reparatur lohnt sich vor dem Verkauf nicht automatisch. Sagen Sie uns, welche Schäden oder Diagnosen bekannt sind und welche Rechnungen vorliegen. Wir können auch ein Fahrzeug im aktuellen Zustand bewerten.
Inzahlungnahme beim nächsten Autokauf
Wenn Sie gleichzeitig ein anderes Fahrzeug kaufen möchten, können Sie nach einer Inzahlungnahme fragen. Dabei wird der vereinbarte Wert Ihres bisherigen Autos mit dem Kaufpreis des nächsten Fahrzeugs verrechnet. Ob das für das gewünschte Fahrzeug möglich ist, besprechen wir individuell.
Diese Unterlagen sind hilfreich
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Letzter HU-Bericht, soweit vorhanden
- Serviceheft, Wartungs- und Reparaturnachweise, soweit vorhanden
- Alle Fahrzeugschlüssel und gegebenenfalls Zubehör
- Ausweis der verkaufenden Person; bei Vertretung eine Vollmacht
Fehlt etwas, sprechen Sie uns vorab an. Ist das Auto finanziert, klären wir gemeinsam, welche Unterlagen und Schritte mit der finanzierenden Bank nötig sind.
Auch bei Unfall oder Motorschaden
Sie können uns ebenfalls Unfallwagen und Fahrzeuge mit Motorschaden anbieten. Bei nicht fahrbereiten Autos besprechen wir die Abholung individuell.
Häufige Fragen
Ist eine Probefahrt nötig?
Bei fahrbereiten Autos kann sie Teil der Besichtigung sein. Wir besprechen vorher mit Ihnen, wann und wie die Prüfung stattfindet. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen entfällt sie.
Wer meldet das Auto ab?
Das vereinbaren wir vor der Übergabe und halten es schriftlich fest. So ist klar, wer sich um die Abmeldung kümmert.
Ist das erste Angebot verbindlich?
Die Anfrage und erste Einschätzung sind unverbindlich. Den endgültigen Ankaufspreis vereinbaren wir nach Prüfung des Fahrzeugs.